Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein
Tausendsassa ist anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI in Schleswig-Holstein. Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag für Ihre Haushaltshilfe nutzen.

Der Entlastungsbetrag — was steckt dahinter?
Wer einen Pflegegrad hat — egal ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 — hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Das sind 134 € pro Monat, die die Pflegekasse für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zahlt. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können bis zu 12 Monate angespart und rückwirkend abgerufen werden. So können sich bis zu 1.500 € pro Jahr ansammeln.
Der Haken: Nicht jeder Anbieter darf darüber abrechnen. In Schleswig-Holstein muss man nach §45a SGB XI anerkannt sein. Tausendsassa hat diese Anerkennung. Das heißt für Sie: Wenn Sie in Schleswig-Holstein wohnen und einen Pflegegrad haben, können Sie unsere Haushaltshilfe ganz oder teilweise über die Pflegekasse finanzieren. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2
Neben dem Entlastungsbetrag gibt es ab Pflegegrad 2 die sogenannte Verhinderungspflege. Die greift, wenn die Person, die normalerweise pflegt, verhindert ist — wegen Urlaub, Krankheit oder einfach, weil sie eine Pause braucht. Die Pflegekasse zahlt dann bis zu 1.612 € pro Jahr für eine Ersatzpflege. Verhinderungspflege gilt bundesweit, aber sie ist gerade in Kombination mit dem Entlastungsbetrag in Schleswig-Holstein besonders nützlich — weil sich beides ergänzt.
Ob und wie Sie Verhinderungspflege nutzen können, besprechen wir gern mit Ihnen am Telefon. Rufen Sie uns einfach an unter 040 601 25 72.
Wo wir in Schleswig-Holstein arbeiten
Unser Büro sitzt in Hamburg-Sasel, direkt an der Grenze zu Schleswig-Holstein. Von hier aus betreuen wir Haushalte in:
- Norderstedt — Norderstedt-Mitte, Garstedt, Friedrichsgabe, Glashütte, Harksheide
- Pinneberg — Pinneberg, Rellingen, Halstenbek, Schenefeld
- Ahrensburg — Ahrensburg, Großhansdorf, Ammersbek, Bargteheide
Überall dort können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Die kurzen Wege von unserem Büro aus sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiterin pünktlich bei Ihnen ist.
Fest angestellt, versichert, mit Führungszeugnis
Egal ob in Norderstedt, Pinneberg oder Ahrensburg — alle unsere Mitarbeiterinnen sind bei Tausendsassa fest angestellt und sozialversichert. Jede hat ein aktuelles Führungszeugnis. Wenn Ihre feste Kraft krank wird oder Urlaub hat, kommt eine Vertretung. Sie stehen nie ohne da.
Das ist auch das, was die Pflegekasse verlangt: Nur bei anerkannten Anbietern mit angestellten Kräften kann der Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Bei uns ist das selbstverständlich — seit 1998.
Steuerlich absetzbar — zusätzlich zum Entlastungsbetrag
Der Anteil Ihrer Haushaltshilfe, der nicht über die Pflegekasse läuft, ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. 20 % Ihrer Aufwendungen bis 20.000 € jährlich werden vom Finanzamt erstattet — das sind bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr. Entlastungsbetrag und Steuerersparnis lassen sich kombinieren.
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